Altersvorsorge

Demograpie und Altersvorsorge

Nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels werden die gesetzlichen Renten in Zukunft voraussichtlich nur noch für eine höchstens grundlegende Versorgung ausreichen. Damit Sie auch im Alter bestmöglich abgesichert sind, helfen wir Ihnen dabei, die richtige Altersvorsorge für sich zu finden.

Unten finden Sie Informationen über verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge.

Total unterschätzt – Steuern in der Rentenphase

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2004 hat sich einiges im Rahmen der Besteuerung von Alterseinkünften zum negativen verändert. Waren frühen noch weitgehende Teile der Renten von einer Besteuerung befreit, so steigt der Steueranteil je nach Anlageform auf bis zu 100%.

Ruhestandsplanung

Der Ruhestand sollte die Zeit für die entspannten Jahre des Lebens sein. Wichtig ist es deshalb, die Finanzen im Griff zu haben und heute die Weichen schon richtig zu stellen. Sie besitzen vielleicht Immobilien, haben für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorgesorgt, genießen Anspruch auf gesetzliche Rente und auch Riester und Rürup sind keine Fremdwörter für Sie? Dann sind Sie auf einem guten Weg! Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Finanz- und Ruhestandsplanung und informieren Sie über passende Lösungen im und auf dem Weg zum Ruhestand!

Bei der Ruhestandsplanung erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Vermögensbilanz zum Ist-Zeitpunkt und projezieren die Entwicklung bestehender Vorsorgeverträge und Kapitalanlage zu Ihrem gewünschten Renteneintritt. Wir weisen Sie anschließend auf vorhandene Versorgungslücken hin und besprechen mit Ihnen die Möglichkeit der Vorsorge. Dabei funktioniert die Planung des Ruhestandes wie die Planung einer Reise. Zunächst hinterfragen wir Ihr Ziel, dann unterhalten wir uns über Ihr Startvermögen, Ihr monatliches Budget, den Faktor Zeit und die erwartete Entwicklung Ihrer Vermögenswerte.

Basisvorsorge

Gesetzliche Rente

Heute ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie kennt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Zugangsbedingungen. Die Altersgrenzen der meisten Altersrenten sind fließend. Wer früher in Rente gehen will, muss aber mit Abschlägen rechnen. Es empfiehlt sich regelmäßig, seinen persönlichen Rentenbescheid zu überprüfen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Rürup-Rente

Die Basisrente (auch als Rürup‐Rente bekannt) gehört wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Säule der Altersvorsorge. Die Aufwendungen für eine Basisrente können im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Die Beitragshöhe kann der Sparer selbst bestimmen und in der Regel flexibel senken oder aufstocken. Sie soll inbsesondere jenen Bürgern eine Basisversorgung bieten, die keine Riester-Rente abschließen dürfen, zum Beispiel viele Selbständige und Freiberufler.

Mit Rürup-Sparen werden Beiträge bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) pro Jahr gefördert anlegen. Anders als bei der Riester Rente gibt es hier keine Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Einzahlungen sind dabei zu einem großen Teil steuerfrei, unterliegen jedoch bei der anschließenden Verrentung des Kapitals der Steuer. Während der Ansparphase ist die Rürup Rente sehr flexibel. Es gibt keine Mindestbeiträge. Das Kapital der Rürup Rente wird nur als lebenslange Rente ausbezahlt und ist nicht vererbbar.

Private Zusatzvorsorge

Private Rentenversicherung

Mit einer privaten Renteversicherung kann man selbständig fürs Alter vorsorgen. Dies geschieht durch Abschluss einer Sofortrente gegen Einmalbeitrag oder durch den langfristigen Vermögensaufbau über ratierliche Einzahlung. Der Kunde erhält anschließend eine lebenslange Rente, die sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt. Die private Rentenversicherung lassen sich durch Zusatzversicherungen ergänzen. Im Gegensatz zur Lebensversicherung beinhaltet diese Form der Altersvorsorge keinen Todesfallschutz.

Kapitallebensversicherung

Millionen Deutsche haben historisch mit einer Lebensversicherung vorgesorgt. Im Zuge immer weiter fallender Zinsen verändert sich das Produktspektrum und die Ausgestaltung der klassischen Kapitallebensversicherung deutlich. Herkömmliche Produkte mit minimalen Garantiezinsen entsprechen häufig nicht mehr den Anforderungen der Verbraucher. Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Sparvertrag für den Versicherten und Todesfallschutz für die Hinterbliebenen: Erlebt der Versicherte das Ende der Laufzeit, bekommt er das Geld ausbezahlt.

Geförderte Zusatzvorsorge

Riester-Rente

Über 16 Millionen Riester Verträge wurden in Deutschland bereits abgeschlossen. Die Riester-Rente ist eine freiwillige und private Zusatzversorgung, die der Staat mit Zulagen für Sparert und deren Kinder sowie Steuererleichterungen unterstützt. Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann zusätzlich privat mit der Riester-Rente vorsorgen. Dazu gehören zum Beispiel Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte. Jederzeit kann ein Riester-Sparer seine Beiträge verändern – oder sie sogar ganz aussetzen. Auch eine wohnwirtschaftliche Verwendung ist unter bestimmten Umständen möglich. Gedacht ist die Riester-Rente in erster Linie als Zusatzbaustein zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Riester-Sparer können selbst entscheiden, wie hoch deren Beiträge für den Riester-Vertrag sein sollen. Es muss jedoch ein Mindesteigenanteil von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens geleistet werden, damit die Riesterzulagen voll gezahlt werden. Bei einer kleineren Einzahlung werden die Zulagen anteilig gekürzt. Es muss aber mindestens jährlich ein Sockelbetrag von 60 Euro in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Eine Riesterrente kann entweder auf einer Rentenversicherung basieren, als fondsgebundener Vertrag, Banksparplan oder Bausparvertrag abgeschlossen werden.

 

Betriebliche Altersvorsorge

Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Den Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber. Anspruch des Arbeitnehmers besteht jedoch mindestens auf Entgeltumwandlung durch eine Direktversicherung. Über Umsetzungsmöglichkeiten beraten wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne. Insbesondere für Geschäftsführer einer GmbH ergeben sich hier große Vorteile!

Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und sozialabgabenfrei in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und sind damit im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei. Viele Arbeitgeber beteiligen sich darüber hinaus an den Beiträgen, zum Beispiel über vermögenswirksame Leistungen. Welcher Durchführungsweg innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen und Mitarbeiter geeignet ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Weitere Informationen hierzu liefert Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

 

Sie haben weitere Fragen?

Egal ob Privatperson oder Unternehmen: Bei weiteren Fragen zur Altersvorsorge stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Auch in Angelegenheiten zum Thema Investmentfonds sind wir für Sie da. Machen Sie noch heute einen Termin mit uns aus und erfahren Sie, wie wir Ihnen weiterhelfen können.