Impressum

 

Diensteanbieter
STECO Finanzberatungs GmbH
Inhaber: Jörg Stettner

Diensteanbieter der Webseiten
steco-finanzberatung.de
steco-finanzberatung.com

Sitz der Firma
Merzbrück 2
D-52249 Eschweiler

Gerichtsstand:
Amtsgericht Aachen HRB 15526

USt-Id.Nr.:
DE265526175

Kontakt und redaktionell verantwortlich
STECO Finanzberatungs GmbH
Merzbrück 2
D-52249 Eschweiler

Telefon: +49 (0) 2403 / 50 79 59-0
Telefax: +49 (0) 2403 / 50 79 59-9

E-Mail: Kontaktformular

 

Die STECO Finanzberatungs GmbH verfügt über die

* Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Bezirksamt Richterich, Roermonderstr. 559, 52072 Aachen

* Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), erteilt durch die IHK Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen

* Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO (Finanzanlagenvermittler), erteilt durch die IHK Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen

* Erlaubnis nach § 34i GewO, Immobiliendarlehensvermittler erteilt durch die IHK Aachen, Theaterstr. 3-10, 52062 Aachen

 

Vermittlerregister (http://www.vermittlerregister.info):

Register-Nr. (für § 34d GewO): D-M2NS-XG18U-46
Register-Nr. (für § 34f GewO): D-F-101-HCXX-16
Register-Nr. (für §34 i GewO): D-W-101-FTGY-45

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO: Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180-600-585-0 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) www.vermittlerregister.info

 

Beteiligungen:

Das Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.

 

Aufsichtsbehörde:

IHK Aachen

Theaterstr. 6-10

52062 Aachen

 

Mitglied der Industrie- und Handelskammer:

IHK Aachen

Theaterstr. 6-10

52062 Aachen
Berufsbezeichnung:

Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO;
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

Bundesrepublik Deutschland

 

Berufsrechtliche Regelungen:

– § 34f Gewerbeordnung

– FinVermV

– § 34d Gewerbeordnung

– §§ 59-68 VVG

– VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Berufshaftpflichtversicherung:

Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin

 

Schlichtungsstellen – außergerichtliche Streitbeilegung – gem. §214 VVG bei:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Rechtliche Hinweise

Der Herausgeber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Herausgeber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Herausgebers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alles Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Herausgeber behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamt Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

 

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